Hebammen können eine Schwangerschaft feststellen und den Mutterpass ausstellen. Wenn keine Risikoschwangerschaft vorliegt und die Schwangere gesund ist, führen Hebammen die im Mutterpass vorgesehene Schwangerenvorsorge durch, außer Ultraschall. Dies tun sie zu Hause oder in eigenen Praxisräumen. Hebammen unterstützen und beraten ab Beginn der Schwangerschaft zu allen physischen und psychischen Aspekten und begleiten bei der Entscheidungsfindung zum Geburtsort. Sie führen auch Geburtsvobereitungskurse durch.
Schwangerschaft
Geburt
Professionelle und kontinuierliche Unterstützung von Hebammen während der Geburt hilft Frauen, sicher, selbstbestimmt und individuell gebären zu können.
Sie basiert, unabhängig vom Geburtsort, auf neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen, dem Erfahrungsschatz der Hebammen und den individuellen Bedürfnissen der Gebärenden. Es ist die Intention der Hebammen, die Familien so zu begleiten, dass sie gestärkt durch die Geburtserfahrung, in das neue Leben mit ihrem Kind starten können.
Bei jeder Geburt in Deutschland muss eine Hebamme anwesend sein. Die Hinzuziehungspflicht ist gesetzlich festgelegt. Eine Hebamme darf eine Geburt allein durchführen, eine Ärztin oder ein Arzt nur im Notfall. Geburtsorte können sein: zu Hause, in einer Hebammengeleiteten Einrichtung (Geburtshaus), in der Klinik mit angestellten Hebammen, festen Dienst Beleghebammen oder individuell begleitenden Beleghebammen.
Wochenbett und Stillzeit
Direkt nach der Geburt beginnt das Wochenbett. Die Hebamme besucht die Familie nach der Geburt in den ersten 10 Tagen zu Hause, in der Regel mindestens einmal am Tag.
Danach kommt die Hebamme weiterhin so häufig, wie die Frau oder Familie es benötigt. Neben der medizinischen Versorgung der Frau und des Babys, berät sie zum Stillen, zum Umgang mit dem Baby, und unterstützt durch Anregungen die Selbstfürsorge und somit langfristig die Gesundheit aller Familienmitglieder. Dies ist eine wichtige Grundlage für eine enge Bindung zwischen den Eltern und ihrem Kind, sowie für die Paarbeziehung.
Die aufsuchende Betreuung im Wochenbett und bis zum Ende der Stillzeit wird von der Krankenkasse bezahlt. Sie ist etwas Besonderes im deutschen Gesundheitssystem und sticht im europäischen Vergleich positiv hervor.
Wenn es anders kommt…
Jede Frau hat nach einer Geburt, und sei das Kind auch noch so klein, ein Anrecht auf persönliche Hebammenbetreuung! Wenn das Baby verstorben ist oder sich die schwangere Frau entschieden hat, zu diesem Zeitpunkt kein Kind auf die Welt bringen zu wollen, ändert das nichts an dem Anspruch auf Hebammenhilfe.
Hebammen unterstützen, neben der medizinischen Versorgung, im Umgang mit Trauer und können auf individuell hilfreiche Angebote hinweisen. Dazu gehört auch Rückbildung für verwaiste Mütter. Bei einer zu erwartenden Geburt in den ersten drei Monaten, ist es auch möglich eine Begleitung durch die Hebamme zu bekommen.
Hebammen in den Frühen Hilfen
Hebammen mit der Zusatzqualifikation Familienhebamme sind Ansprechpartnerinnen* für Mütter und Familien, die in der Schwangerschaft und im ersten Lebensjahr des Kindes besondere Unterstützung für den Alltag benötigen.
Sie werden über soziale Träger finanziert und nicht über die Krankenkassen. Ihre Arbeitsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch (SGB) 8. Sie arbeiten meistens in Kooperation mit sozialen Einrichtungen.
Hebammen in Forschung und Lehre
An Hochschulen und Universitäten arbeiten Hebammen mit unterschiedlichen Studienabschlüssen in der Forschung und Lehre. Das ist wichtig, denn es gibt zu wenig Forschung zu hebammenwissenschaftlichen Fragen. Außerdem müssen die Hebammenstudierenden von Menschen mit entsprechenden Fachkenntnissen unterrichtet werden.