Infos der Behörde und Bezirke

Wir stellen hier wichtige allgemeine Infos der Sozialbehörde und Bezirksverwaltungen ein z.B. zur Datenerhebung über die Versorgung durch Hebammen in Hamburg, oder zum Projekt Harburg - jetzt auch wieder zu Corona.

22.04.2023 | WICHTIG
 

Telematik Infrastruktur

Hamburg ist Modellregion für TI geworden. Wer kann mitmachen?  Das kann eine einzelne Hebamme sein, oder eine Praxis oder Geburtshaus…
Das würde NICHT bedeuten, dass man sofort loslegen muss.
Wir unterstützen als Verband die Teilnahme am Projekt Modellregion.
Du hast den Vorteil, dass es Support bei der Einrichtung der TI gibt und...

Du bekommst eine Aufwandsentschädigung von der Soazialbehörde, die nichts mit der Kostenerstattung zu tun hat.
Es heißt noch nicht, dass Du TI direkt einrichten musst.

Die letzte Veranstaltung am 9.11.2022 ist aufgezeichnet worden.  Wir werden demnächst einen Termin anbieten, bei dem ihr Euch alles (nochmal, oder neu) anschauen könnt.

Unsere 2.Vorsitzende Josefine Ende wird sie ab Mai mit Andrea Sturm zusammen im HVH das Thema Telematik übernehmen.

Untern könnt ihr noch die alten Dokumente lesen, die noch nähere Infos enthalten.

Downloads

AnschreibenTIMLetter of Intent

13.03.2023 | WICHTIG
 

Verlängerung Einsendeschluss Befragung Versorgung HH 2022/2023

Ihr bekommt in den nächsten Tagen Post von Euren Gesundheitsämtern.

Darin werdet Ihr nochmal aufgefordert den Antwortbogen auszufüllen und an die Behörde zu schicken. Das geht auch online.

 

Downloads

Erinnerungsschreiben_März 2023Fragebogen

28.07.2022 | WICHTIG
 

Pilot Projekt Versorgung in Hamburg Harburg

Abfrage Hebammennetzwerk

Mit der folgenden Doodle-Umfrage wollen wir Termine für ein Treffen der Hebammen zum Vernetzen finden.

Mit der Auswahl sollen zwei Termine gefunden werden (1x für das 3. Quartal 2022 und 1x für das 4. Quartal 2022). Achtung: die Termine für das vierte Quartal sind im November.

Die Abstimmung kann bis zum 19.08.22 gehalten werden. Danach werden die Zeitfenster gewählt, an denen die meisten Zusagen gesetzt worden sind.

Für 2023 folgen demnächst Terminvorschläge.

Weitere Informationen hierzu und die endgültigen Termine werden dann in den Follow-ups und/oder in einer nachfolgenden E-Mail mitgeteilt.

Bei Rückfragen hierzu wenden Sie gerne an mich: Alina Winkelmann, (Fachamt Gesundheit, Kommunales Gesundheitsmanagement, Tel. 42871- 2397,
Alina Winkelmann Projektmanagerin des Kommunalen Gesundheitsförderungsmanagements

Doodle Hebammen-Netzwerk

Weitere Infos zum Projekt findet ihr hier

Vereinbarung
Checkliste

Heilberufeausweis beantragen - erster Schritt zur Telematikinfrastruktur

Brief von der Sozialbehörde, den wir bisschen verständlicher formuliert haben.

Sehr geehrte Hebammen,

das Land-Nordrhein-Westfalen erweitert im Serviceportal den bisherigen Pilotbetrieb zur Ausgabe elektronischer Heilberufsausweise (eHBA). Mittlerweile ist es auch für Hebammen möglich, den elektronischen Heilberufsausweis beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) zu beantragen, wenn sie ihre Berufserlaubnis in Hamburg erhalten haben. Der Testbetrieb wurde zunächst in Nordrhein-Westfalen gestartet und nun auf weitere Bundesländer, u.a. in Hamburg, erweitert.

Der eHBA ist notwendig, um auf verschiedene Anwendungen der Telematikinfrastruktur zugreifen zu können. Dazu gehören u.a. die elektronische Patientenakte, der elektronische Mutterpass und der elektronische Medikationsplan.

In der Pilotphase will man herausfinden, ob die Registrierung und der Datentransfer von der Behörden untereinander reibungslos funktioniert.

  • Bei vorhandener Anbindung an die Telematikinfrastruktur erfolgt durch den Ausweis die entsprechende Authentifizierung des Gesundheitsfachpersonals zum Zugriff auf Patientendaten.
  • Weiterhin ist der eHBA initial notwendig, um die sog. Security Module Card Typ B (SMC-B) beantragen zu können, welche die technische Authentifizierung der Gesundheitseinrichtung an der Telematikinfrastruktur übernimmt.
  • Die SMC-B wird für Hebammen ebenfalls beim eGBR in Münster beantragt.

Die Ausgabe der eHBAs erfolgt bundesweit zentral durch das eGBR in Münster. Der notwendige Nachweis einer gültigen Berufserlaubnis erfolgt durch das jeweilige Bundesland, in welchem diese erworben wurde. (Anmerkung HVH: das wird von Münster aus gemacht, damit haben Hebammen nichts zu tun)

Bislang ist die Anbindung an die Telematikinfrastruktur für Hebammen nicht verpflichtend.

Die entstehenden Ausstattungkosten zum Anschluss und Betrieb der Telematikinfrastruktur sind jedoch bereits erstattungsfähig (siehe Anlage 2). Eine frühzeitige Beschaffung des eHBAs befähigt die Hebammen daher schon jetzt, die digitalen Anwendungen kennenzulernen, von den Mehrwerten zu profitieren und auf die künftige flächendecke Nutzung gut vorbereitet zu sein.

Die Antragsunterlagen zum eHBA können hier abgerufen werden: eHBA Antrag

Die Antragsunterlagen zur Institutionskarte / SMC-B können hier abgerufen werden: SMC-B Antrag

Weitere Informationen zum eGBR und zum Antragsverfahren sind auf www.egbr.de abrufbar.

Hinweis: Für die vollständige Anbindung einer Hebammenpraxis an die Telematik-Infrastruktur sind neben eHBA und SMC-B auch noch einige weitere technische Komponenten notwendig. Eine vollständige Liste ist Anlage 1 zu entnehmen.

Anmerkung HVH:

Der elektronische Heilberufeausweis = eHBA, den ihr zu vielen Dingen zukünftig brauchen werdet oder nutzen könnt, kostet einmalig 500.-€

Die SMC-B kostet 475 € und sichert euch den Zugang zum Server der Telematik Infrastruktur, das hat noch viel Zeit.

Als Soloselbständige beantrage bitte noch keine SMC-B Karte. Die Implementierung der TI wird noch bis Mitte 2023 dauern, dann erst wird es relevant einen Zugangsschlüssel zu haben. Institutionen müssen das selbst entscheiden. Infos und Fragen s.O.

Hebt alle Rechnungen auf, damit ihr, wenn die anteilige Kostenübernahme des GKV geklärt ist, die Rechnungen einreichen könnt. In der Zeit der Pilotphase entfallen möglicherweise die Verwaltungskosten von 40.-€

Anlage 1: gematik Checkliste Hebammen
Anlage 2: Telematikinfrastruktur Finanzierungsvereinbarung

Informationen zum Thema gibt es auch im DHV - Newsletter März 2022.