Infos der Behörde und Bezirke

Wir stellen hier wichtige allgemeine Infos der Sozialbehörde und Bezirksverwaltungen ein z.B. zur Datenerhebung über die Versorgung durch Hebammen in Hamburg, oder zum Projekt Harburg - jetzt auch wieder zu Corona.

10.12.2023 | WICHTIG
 

Hebammenprojekt Harburg

Die Lawaetz-Stiftung wurde von der Sozialbehörde damit beauftragt, das Projekt weiterzuentwickeln und partizipativ zu begleiten. Mit den Räumen in der Hermann-Maul-Straße gibt es jetzt einen Ort, an dem das Projekt realisiert werden kann. In den nächsten Schritten gibt es einige organisatorische sowie rechtliche Fragen zu klären, im Frühjahr werden wir euch zum nächsten Treffen einladen.

Wir suchen weiterhin engagierte Kolleg*innen und JuWehen, die das Hebammenzentrum mitgestalten möchten!
Bei Interesse schickt bitte eine Mail an 2.Vorsitzende@hebammenverband-hamburg.de


19.10.2023 | WICHTIG
 

Aktueller Stand zur Telematik Infrastruktur

Informationen zur Telematik Infrastruktur und Uptdate zum aktuellen Stand

Was ist eine TI-Modellregion?  

Eine Modellregion ist ein räumlich begrenztes Gebiet mit einem einheitlichen Verwaltungsaufbau und einer aussagekräftigen Anzahl verschiedener medizinischer Versorgungsstrukturen.  

Was ist Ziel und Zweck der Modellregionen? 

Neue TI-Anwendungen bzw. neue Funktionen bestehender Anwendungen sollen in den Modellregionen im realen Versorgungsalltag etabliert, die Nutzer:innen dabei intensiv begleitet werden, um eine höhere Akzeptanz zu erreichen. Die in der Modellregion gesammelten Erfahrungen werden wissenschaftlich ausgewertet und fließen in Schulungen und Informationsangebote für die Anwenderinnen und Anwender ein (gematik.de). 

Die Teilnehmer:innen bei TIMO rund um das ÄrzteNetz Hamburg e. V. besteht neben Arztpraxen, Kliniken, Hebammen und vielen weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens auch aus Partnern der Industrie, von Verbänden und Krankenkassen. 

Pilotierung: 

Am 11.9.23 ist die erste Pilotierung gestartet, die bis Ende des Jahres laufen wird. Innerhalb dieser Pilotierung wird das reale Zusammenspiel von ausgewählten Zahn(-Arztpraxen) , MVZs, Apotheken und Kliniken für die TI-Anwendungen: 

  • E-Rezept  
  • Kommunikation im Gesundheitswesen (KIM)- Versand von eAU, eArztbrief  
  • elektronische Patientenakte (ePA) 

erprobt. Es werden weitere Pilotierungen folgen, die dann andere Berufsgruppen und andere Anwendungsfälle inkludieren. 

Auch Hebammen nehmen in der TI-Modellregion teil und werden Teil der nächsten Pilotierungen sein. 

Hebammen könnten derzeit (Stand Oktober 2023) nur den Anwendungsfall KIM Dienst, also den sicheren „Mail-Verkehr“ zwischen Leistungserbringerorganisationen, nutzen. Weitere TI-Anwendungen, wie ein sicherer Messenger Dienst (TIM) oder auch der E-Mutterpass als Baustein der elektronischen Patientenakte (ePA) stehen derzeit noch nicht zur Anwendung zur Verfügung. 

Daher besteht zum heutigen Stand kein Druck, sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anzuschließen. Da die Digitalisierung aber politisch gewollt ist, z.B. mit der Pflicht für die Ärzteschaft am 1.1.2024 komplett auf das E-Rezept umzusteigen, wird es nur eine Frage der Zeit sein, bis Hebammen gesetzlich verpflichtet werden, sich an die TI anzuschließen. 

Wichtig wäre daher, sich mit diesen Themen zu beschäftigen. Ihr findet alles rund um das Thema Telematikinfrastruktur (TI) auf der Seite der gematik: Gematik

Auch der DHV bietet viele Informationen und regelmäßige Sprechstunden hierzu an, der nächste Termin ist am 08. November 2023, hier geht’s zur Anmeldung: DHV.

Persönlicher Tipp von Julia Nolting: Lade dir die ePA deiner Krankenkasse herunter, oder löse demnächst mal ein E-Rezept ein! So lässt sich Sicherheit gewinnen und vielleicht lassen sich auch Mehrwert entdecken. Denn wenn Digitalisierung gut funktioniert, wird sie uns allen nachhaltig helfen. 

Mit vielen Grüßen von Julia Nolting 


22.04.2023 | WICHTIG
 

Telematik Infrastruktur

Hamburg ist Modellregion für TI geworden. Wer kann mitmachen?  Das kann eine einzelne Hebamme sein, oder eine Praxis oder Geburtshaus…
Das würde NICHT bedeuten, dass man sofort loslegen muss.
Wir unterstützen als Verband die Teilnahme am Projekt Modellregion.
Du hast den Vorteil, dass es Support bei der Einrichtung der TI gibt und...

Du bekommst eine Aufwandsentschädigung von der Soazialbehörde, die nichts mit der Kostenerstattung zu tun hat.
Es heißt noch nicht, dass Du TI direkt einrichten musst.

Die letzte Veranstaltung am 9.11.2022 ist aufgezeichnet worden.  Wir werden demnächst einen Termin anbieten, bei dem ihr Euch alles (nochmal, oder neu) anschauen könnt.

Unsere 2.Vorsitzende Josefine Ende wird sie ab Juni im HVH das Thema Telematik übernehmen.

Untern könnt ihr noch die alten Dokumente lesen, die noch nähere Infos enthalten.

Downloads

AnschreibenTIMLetter of Intent
Vereinbarung
Checkliste

Heilberufeausweis beantragen - erster Schritt zur Telematikinfrastruktur

Brief von der Sozialbehörde, den wir bisschen verständlicher formuliert haben.

Sehr geehrte Hebammen,

das Land-Nordrhein-Westfalen erweitert im Serviceportal den bisherigen Pilotbetrieb zur Ausgabe elektronischer Heilberufsausweise (eHBA). Mittlerweile ist es auch für Hebammen möglich, den elektronischen Heilberufsausweis beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) zu beantragen, wenn sie ihre Berufserlaubnis in Hamburg erhalten haben. Der Testbetrieb wurde zunächst in Nordrhein-Westfalen gestartet und nun auf weitere Bundesländer, u.a. in Hamburg, erweitert.

Der eHBA ist notwendig, um auf verschiedene Anwendungen der Telematikinfrastruktur zugreifen zu können. Dazu gehören u.a. die elektronische Patientenakte, der elektronische Mutterpass und der elektronische Medikationsplan.

In der Pilotphase will man herausfinden, ob die Registrierung und der Datentransfer von der Behörden untereinander reibungslos funktioniert.

  • Bei vorhandener Anbindung an die Telematikinfrastruktur erfolgt durch den Ausweis die entsprechende Authentifizierung des Gesundheitsfachpersonals zum Zugriff auf Patientendaten.
  • Weiterhin ist der eHBA initial notwendig, um die sog. Security Module Card Typ B (SMC-B) beantragen zu können, welche die technische Authentifizierung der Gesundheitseinrichtung an der Telematikinfrastruktur übernimmt.
  • Die SMC-B wird für Hebammen ebenfalls beim eGBR in Münster beantragt.

Die Ausgabe der eHBAs erfolgt bundesweit zentral durch das eGBR in Münster. Der notwendige Nachweis einer gültigen Berufserlaubnis erfolgt durch das jeweilige Bundesland, in welchem diese erworben wurde. (Anmerkung HVH: das wird von Münster aus gemacht, damit haben Hebammen nichts zu tun)

Bislang ist die Anbindung an die Telematikinfrastruktur für Hebammen nicht verpflichtend.

Die entstehenden Ausstattungkosten zum Anschluss und Betrieb der Telematikinfrastruktur sind jedoch bereits erstattungsfähig (siehe Anlage 2). Eine frühzeitige Beschaffung des eHBAs befähigt die Hebammen daher schon jetzt, die digitalen Anwendungen kennenzulernen, von den Mehrwerten zu profitieren und auf die künftige flächendecke Nutzung gut vorbereitet zu sein.

Die Antragsunterlagen zum eHBA können hier abgerufen werden: eHBA Antrag

Die Antragsunterlagen zur Institutionskarte / SMC-B können hier abgerufen werden: SMC-B Antrag

Weitere Informationen zum eGBR und zum Antragsverfahren sind auf www.egbr.de abrufbar.

Hinweis: Für die vollständige Anbindung einer Hebammenpraxis an die Telematik-Infrastruktur sind neben eHBA und SMC-B auch noch einige weitere technische Komponenten notwendig. Eine vollständige Liste ist Anlage 1 zu entnehmen.

Anmerkung HVH:

Der elektronische Heilberufeausweis = eHBA, den ihr zu vielen Dingen zukünftig brauchen werdet oder nutzen könnt, kostet einmalig 500.-€

Die SMC-B kostet 475 € und sichert euch den Zugang zum Server der Telematik Infrastruktur, das hat noch viel Zeit.

Als Soloselbständige beantrage bitte noch keine SMC-B Karte. Die Implementierung der TI wird noch bis Mitte 2023 dauern, dann erst wird es relevant einen Zugangsschlüssel zu haben. Institutionen müssen das selbst entscheiden. Infos und Fragen s.O.

Hebt alle Rechnungen auf, damit ihr, wenn die anteilige Kostenübernahme des GKV geklärt ist, die Rechnungen einreichen könnt. In der Zeit der Pilotphase entfallen möglicherweise die Verwaltungskosten von 40.-€

Anlage 1: gematik Checkliste Hebammen
Anlage 2: Telematikinfrastruktur Finanzierungsvereinbarung

Informationen zum Thema gibt es auch im DHV - Newsletter März 2022.