Kleine Geburt

Hebammenbetreuung bei Kleiner Geburt

Durch die Diagnose “Fehlgeburt” ändert sich plötzlich alles: Der Verlust eines Kindes in der frühen Schwangerschaft kann ein schmerzliches Erlebnis sein, das sowohl das eigene Leben als auch die Partnerschaft nachhaltig beeinflussen kann.  

Damit bist du nicht allein. Schätzungsweise endet jede dritte Schwangerschaft bereits vor der 12. Woche – auch wenn darüber wenig gesprochen wird.  

Hebammen begleiten dich mit Fachwissen und Einfühlungsvermögen rund um die Kleine Geburt und in der Zeit danach. Auch jetzt übernimmt deine Krankenkasse die Kosten für diese Unterstützung. 

Du kannst dir den Raum und die Zeit nehmen, die du brauchst – um den ersten Schock zu verarbeiten, Antworten zu finden und dich gründlich über alle Möglichkeiten zu informieren. Erst danach entscheidest du in deinem eigenen Tempo, welchen Weg du weiter gehen möchtest, und was sich für dich stimmig und richtig anfühlt. 

Hebammen begleiten dich auf deinem individuellen Weg! 


Was bei einer Kleinen Geburt passiert

Manchmal endet eine Schwangerschaft unerwartet schon in den ersten Wochen. Diese Erfahrung wird als kleine Geburt oder Fehlgeburt bezeichnet.

Auch wenn der Moment schmerzhaft und von Trauer begleitet sein kann, verfügt der Körper über eine erstaunliche Fähigkeit, mit dieser Situation umzugehen. Meist leitet er die Geburt von selbst ein, dies geschieht auf natürliche Weise, ohne dass medizinische Eingriffe notwendig sind. Nur in seltenen Fällen braucht es unterstützende Maßnahmen.

Es ist wichtig zu wissen: Eine kleine Geburt ist eine gesunde und natürliche Reaktion des Körpers. Für dich kann dieser körperliche Vorgang dennoch mit vielen unterschiedlichen Gefühlen verbunden sein – von Trauer und Erschöpfung bis hin zu Erleichterung. All diese Reaktionen sind normal und dürfen ihren Platz haben. 

Abwartendes Vorgehen: Beim abwartenden Vorgehen bekommt der Körper die Möglichkeit, den Prozess der Kleinen Geburt selbst in Gang zu setzen. Dies kann 14 Tage oder länger dauern. Währenddessen kann der Trauerprozess beginnen. Du kannst dich jederzeit noch für einen anderen Weg zu entscheiden. 

 

Beginn der Kleinen Geburt: Häufig beginnt eine Fehlgeburt mit Blutungen und Schmerzen im Unterleib. Diese können an die Menstruation erinnern, aber auch deutlich stärker sein. Auch Durchfall und Übelkeit treten gelegentlich auf. 

Geburtsverlauf: Der Embryo wir meistens in der noch intakten Fruchtblase und zusammen mit der Plazenta geboren. Kurz davor und währenddessen können die Schmerzen besonders stark sein. 

Du darfst rezeptfreie Schmerzmittel nehmen, außerdem kann Wärme gut tun. Eine leichte Blutung auch in den Tagen nach der Geburt ist normal. Dabei könnnen auch sogenannte Blutkoageln sichtbar werden, diese sind dunkelrot oder braun und wasserlöslich. 

 

Bei Bedarf kannst du zur körperlichen und emotionalen Unterstützung deine Hebamme kontaktieren oder in die Klinik fahren. 

 

Notfall: Wenn dein Kreislauf instabil ist, du sehr starke Blutungen oder Infektionszeichen wie Fieber hast, hole dir bitte umgehend medizinische Hilfe!

 

Starke Blutungen, die eine Aufnahme ins Krankenhaus notwendig machen, sind selten (0,5-1 %), ebenso wie Infektionen (bei 1-2 % aller Frauen* mit Fehlgeburten). Sie können jedoch bei allen Behandlungsmöglichkeiten auftreten- das Risiko für Infektionen ist beim chirurgischen Management etwas höher als beim medikamentösen. (Quelle: ACOG LINK)

 

Medikamentöses Management

Eine medikamentöse Einleitung des Geburtsprozesses ist nach ärztlicher Beratung möglich. Die Einnahme der Medikamente erfolgt in einer spezialisierten Praxis oder Klinik.
 Die Kleine Geburt kann auch hierbei zuhause stattfinden. 

 

Operatives Management

Eine sogenannte Curettage (Ausschabung) erfolgt ambulant in einer Klinik oder gynäkologischen Praxis. 

Sie kann sowohl beim Abwartenden Vorgehen als auch bei einer medikamentösen Einleitung notwendig werden.

Risiko: eine Curettage kann durch Verletzung der Uterusschleimhaut Komplikationen in folgenden Schwangerschaften begünstigen. 


Rechtliche Situation

Mutterschutz nach Kleiner Geburt

 

Seit dem 01.06.2025 besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Mutterschutz nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche, welcher freiwillig von dir genommen werden kann – nicht muss, entsprechend der Änderung im Mutterschutzgesetz: siehe § 24i SGB V.

Weitere Informationen dazu findest du auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Alternativ gibt es die Möglichkeit einer Krankschreibung/ Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), zum Beispiel, wenn du noch nicht mit deinem Arbeitgeber über deine Schwangerschaft gesprochen hattest, oder deine Kleine Geburt bereits vor der 13. Schwangerschaftswoche stattgefunden hat.

Dein Anspruch auf Hebammenhilfe

Nach § 24d Sozialgesetzbuch V (SGB V) hast du unabhängig vom Verlauf der Schwangerschaft einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Hebammenhilfe. Diese Unterstützung steht dir ausdrücklich auch nach einer Kleinen Geburt zu und kann direkt bei einer Hebamme deiner Wahl angefragt werden. 

Die Betreuung umfasst unter anderem folgende Leistungen: 

  • Gesprächsarbeit: Unterstützung bei der Verarbeitung des Erlebten, Zeit und Raum für Fragen und für alles, was dich bewegt. 
  • Körperliche Nachsorge: Überwachung der Rückbildungsvorgänge, Unterstützung deiner körperlichen, psychischen und seelischen Gesundheit und des natürlichen Heilungsprozesses. 
  • Alltagsbegleitung: Unterstützung beim Wiedereinfinden in den Alltag und im Familienleben. 
  • Zusammenarbeit mit anderen Professionen, wie z.B. GynäkologInnen, Trauergruppen etc.  

Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen – zusätzlich zur Hebammenbetreuung – auch die Kosten für eine weiterführende Begleitung im Trauerprozess. Erkundige dich gern, welche Möglichkeiten dir offenstehen. 

Diese Empfehlungen wurden von der HVH- AG "Kleine Geburten" 2025 erarbeitet.

Flyer Hebammenbetreuung Kleine Geburt